Rechtsanwalt Lins bearbeitet alle Jagd-, Waffen-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten.

Dies einerseits, weil er im Hause auch die Verwaltungsrechtssachen betreut und das Jagdrecht auch häufig öffentlich-rechtliche Aspekte hat, andererseits aber auch, weil er seit 25 Jahren selbst Jäger und seit einigen Jahren Jagdpächter ist.

Das sich aus mehreren Teilrechtsbereichen zusammensetzende Gebiet des Jagdrechts lässt sich nach unserer Überzeugung nur zutreffend bearbeiten, wenn der Anwalt selbst praktisch tätig ist und die Sachverhalte des Jagdwesens leichter und besser begreifen kann als der Laie.

Auf diesem Weg ist ein Erfolg des Rechtsrates in diesem Bereich schon deshalb besser erreichbar, weil Ihr Anwalt es verstehen muß, den Juristen auf der Gegenseite, häufig ein nicht jagender Staatsanwalt oder Richter, in die Thematik richtig einzuführen.

Rechtsanwalt Lins greift weiter auf die Fachkompetenz von Kollegen aus dem Portal Jagdrecht  zurück.

Ihr Anwalt
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