Allgemeines

Für notarielle Dienstleistungen stehen Ihnen bei Kosswig Rechtsanwälte Ralf Dieter Lins und Marten Siebke zur Verfügung.

Erste Ansprechpartner sind die Mitarbeiter Timo Kosswig und Susanne Schnorbus.

Anders als der Rechtsanwalt, ist der Notar eine neutrale, mit staatlichen Aufgaben betraute Instanz, die dafür Sorge zu tragen hat, dass der Bürger in bedeutenden Rechtsgeschäften klare, im Rechtsverkehr unzweideutige und nicht zu vermeidbaren Nachteilen führende Erklärungen abgibt.

Für viele Rechtsgeschäfte, zum Beispiel Immobilienübertragungen, Eheverträge, Erbverträge, Erb- und Pflichtteilsverzicht, Gründung und Gestaltung von Gesellschaften des Wirtschaftslebens, schreibt der Gesetzgeber die Beurkundung durch einen Notar ausdrücklich vor.

Was uns wichtig ist

Für andere Rechtsgeschäfte, beispielsweise das Testament oder der Vertrag zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, kann sich jedoch die notarielle Beurkundung ebenfalls anbieten.

Die notarielle Urkunde hat vor Gericht sehr hohen Beweiswert. Jedes Gericht darf annehmen, dass die notarielle Urkunde die inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit beweist. Gegen diese gesetzliche Vermutung anzukommen, ist im Prozessfall ausgesprochen schwierig. Wer so ein für ihn bedeutendes Rechtsgeschäft abschließt, und darauf Wert legt, die Grundlagen dieses Rechtsgeschäfts später sicher beweisen zu können, kommt mit einer notariellen Urkunde möglicherweise weiter als mit einem einfachen schriftlichen Dokument und erst recht, als mit mündlicher Verabredung.

Ihre Notare

Ralf Dieter Lins

Sie erreichen sein Rechtsanwalts-Sekretariat unter der Telefonnummer
0531 – 2 64 04 10, das Notar-Sekretariat unter der Telefonnummer
0531 – 2 64 04 0

Per E-Mail erreichen Sie ihn unter lins@kosswig.com

Marten Siebke

Sie erreichen sein Rechtsanwalts-Sekretariat unter der Telefonnummer
0531 – 2 64 04 20, das Notar-Sekretariat unter der Telefonnummer
0531 – 2 64 04 0

Per E-Mail erreichen Sie ihn unter siebke@kosswig.com

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Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme zum Thema Notar. Nebenstehende Dokumente und Formulare helfen Ihnen dabei. Den Mandanten-Erfassungsbogen samt Vollmacht benötigen wir bei Übernahme eines Mandates in jedem Fall von Ihnen.

Mandantenerfassungsbogen und Vollmacht

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