Allgemeines

In Deutschland werden Jahr für Jahr Millionen im Rahmen der Erbfolge von Generation auf Generation übertragen.

Das vollzieht sich entweder nach der sogenannten gesetzlichen Erbfolge, wenn kein Testament vorliegt oder nach der gewillkürten Erbfolge also in dem Falle, in dem der Erblasser seinen letzten Willen individuell niedergelegt hat.

Sowohl in dem einen als auch dem anderen Fall ist nicht selten, dass sich solche Angehörige, die sich für den Erbfall Hoffnungen gemacht haben enttäuscht sehen. Dann stellt sich die Frage, ob ein Pflichtteil geltend gemacht werden kann oder wie ein Testament überhaupt auszulegen ist. Auch die Auseinandersetzung unter mehreren Miterben bei unübersichtlichem Nachlass führt nicht selten zu Streit.

Während beim Notar vorsorgend das Testament so gestaltet wird, dass es später derartige Auslegungsprobleme nach Möglichkeit überhaupt nicht gibt und der Wille des Erblassers auch wirklich durchgesetzt wird, bietet Ihnen Kosswig Rechtsanwälte auf dem Gebiete des Erbrechts besonders nach dem Erbfall kompetente Beratung und Vertretung beispielsweise bei der Geltendmachung und Berechnung von Pflichtteilsansprüchen, der Klärung der Frage, ob eine Erbschaftsausschlagung in Betracht kommt und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

Ansprechpartner ist hier der Rechtsanwalt Marten Siebke, der bei dieser streitigen Anwaltstätigkeit auf seine profunden Kenntnisse bei der Gestaltung von Testamenten unter Anwendung des erbrechtlichen Gesetzesinstrumentariums zurückgreift.

Was uns wichtig ist

Das Erbrecht präsentiert sich dem anwaltlichen Berater regelmäßig in zwei Szenarien: einmal ist der künftige Erblasser bei der Gestaltung seines letzten Willens zu beraten. Ein anderes Mal sind Erben darüber zu beraten, wie sie sich im eingetretenen Erbfall richtig verhalten und sich bei Streit insbesondere unter Miterben der Mandant mit seinen Ansprüchen an dem Nachlass durchsetzen kann.

In beiden Fällen stellt sich das Problem von unbekanntem: derjenige, der seinen Nachlass plant, kann nur eingeschränkt das Verhalten seiner Erben in der Zukunft vorhersehen und derjenige, der meint, im Erbfall möglicherweise zu schlecht wegzukommen rätselt über Beweggründe des Erblassers.

Es ist uns deshalb besonders wichtig, bei der Gestaltung von Testamentswünschen mit Ihnen zu handhabbaren, für die Nachwelt gut verständlichen und damit streitunanfälligen Regelungen zu kommen, während uns bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen nach dem Erbfall ein wichtiges, leitendes Motiv der Erblasserwille ist, denn auch der Gesetzgeber wünscht, dass dieser Wille, so schwer er manchmal zu ermitteln ist, zur Durchsetzung gelangt.

Und bei allem ist unser Anliegen auch im Erbrecht, die Familie, innerhalb derer sich derartige Fälle in der Regel abspielen, durch die juristische Auseinandersetzung nicht mehr zu belasten, als es sich vermeiden lässt.

Ihr Anwalt

Marten Siebke
Sie erreichen das Sekretatiat von Rechtsanwalt Kosswig unser der Telefonnummer 0531 – 2 64 04 20 oder per E-Mail unter siekbe@kosswig.com

Downloads

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme zum Thema Erbrecht. Nebenstehende Dokumente und Formulare helfen Ihnen dabei. Den Mandanten-Erfassungsbogen samt Vollmacht benötigen wir bei Übernahme eines Mandates in jedem Fall von Ihnen.

Mandantenerfassungsbogen und Vollmacht

Download