Allgemeines

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Anwaltstätigkeit ist das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Aufgrund des schwierigen Wohnungsmarktes, gerade auch in Braunschweig, nimmt dieses Rechtsgebiet an Bedeutung zu. Die Nachfrage an Wohnungen ist zumeist höher als das Angebot, weswegen von der Politik auch für die Stadt Braunschweig die Mietpreisbremse eingeführt wurde. Wir sind sowohl für Mieter als auch für Vermieter beratend tätig und verstehen das Mietrecht nicht als ein Rechtsgebiet, bei dem man sich für ein „Lager“ entscheiden muss. Hiervon profitieren letztendlich alle Mandanten, weil wir die Argumente beider Seiten kennen und bestrebt sind, eine ausgewogene Lösung zu finden, auch in dem Bewusstsein, dass es sich bei dem Mietverhältnis um ein Dauerschuldverhältnis handelt, dass man nicht leichtfertig aufs Spiel setzen sollte. So muss zum Beispiel nicht jede Mieterhöhung hingenommen werden. Es kann aber durchaus Sinn machen, einer grundsätzlich formal unwirksamen Mieterhöhung zuzustimmen, wenn die Miete seit Jahren nicht erhöht wurde und man durch Einwände Gefahr läuft, dass die nachgeschobene, dann wirksame, Mieterhöhung noch höher ausfällt. Wir prüfen für Sie, ob Mängel bestehen und inwiefern eine Mietminderung gerechtfertigt ist oder, ob es Kündigungsgründe gibt. Manchmal kann auch ein Räumungsrechtsstreit unvermeidbar sein. Auch hier versuchen wir, ihre Rechtsposition mit Vehemenz durchzusetzen.

Das Wohnungseigentumsrecht ist formal geprägt und stark einzelfallbezogen. Verwaltertätigkeiten und Beschlussfassungen sind zu prüfen und durchzusetzen. Oft muss sich der einzelne Wohnungseigentümer in der Wohnungseigentümergemeinschaft behaupten. Hierbei wollen wir Ihnen helfen.

Was uns wichtig ist

  1. Prüfung des individuellen Mietverhältnisses (Dauer, Objektlage, Besonderheiten)
  2. Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten (Strategie)
  3. Aufzeigen von Folgeproblemen (z. B. Mandant als Mieter mindert, Vermieter kündigt)
  4. Durchsetzung der Ansprüche oder alternative Vorgehensweise

Ihr Anwalt

Markus Wulf
Sie erreichen das Sekretariat von Rechtsanwalt Wulf unter der Telefonnummer 05 31 – 2 64 04 – 10 oder ihn unter wulf@kosswig.com

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Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme zum Thema Miet- und WEG-Recht. Nebenstehende Dokumente und Formulare helfen Ihnen dabei. Den Mandanten-Erfassungsbogen samt Vollmacht benötigen wir bei Übernahme eines Mandates in jedem Fall von Ihnen.

Mandantenerfassungsbogen und Vollmacht

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