Nicht auf gepasst? Oder gar böser Wille im Spiel?
Wir Juristen nennen das Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Immer wenn aus einem Verhalten, das diesen Attributen gerecht wird, Schaden entsteht, geht es um Haftung für Fehlverhalten und den Ersatz des daraus entstehenden Schadens.
Aber auch wenn niemand Schuld auf sich geladen hat, kann es zur Haftung kommen. Denn wer gefährliche Dinge wie Atomkraftwerke oder Autos in Betrieb nimmt, haftet nach unserer Rechtsordnung auch ohne Vorsatz und Fahrlässigkeit für den ordnungsgemäßen Betrieb.
Über das Verkehrsrecht, das ein Gründungsfundament unserer Kanzlei ist und bei dem es bei Unfällen immer auch um Haftung geht, sind wir in allen haftungsrechtlichen Fällen bestens spezialisiert, denn wer den Schaden hat, sollte nicht auch noch Spott ernten, sondern seine Entschädigung erhalten.
Natürlich vertreten wir Sie genauso kompetent, wenn es darum geht, unberechtigte Schadensersatzansprüche gegen Sie abzuwehren.