Bei diesem Rechtsgebiet geht es um das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Der Bürger beansprucht vom Staat eine Förderung, der Staat lehnt sie ab, der Staat nimmt dem Bürger eine Berechtigung weg, weil er ihn für unzuverlässig hält, der Bürger möchte bauen, der Staat lässt ihn nicht.

Diese und ähnliche Konstellationen betreffen das Verwaltungsrecht. Auf Grund der Vielzahl der möglichen Streitgebiete haben wir uns bei unserer Arbeit auf einige Bereiche konzentriert, damit wir für Sie auf Augenhöhe mit der Verwaltung streiten:

– Einziehung von Erlaubnissen
– Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
– Beamtenrecht (Bewertung, Bewerbung, Disziplinarrecht)
– Schulrecht
– Staatshaftungen (Fehlverhalten des Staates)
– Ausländerrecht
– Förderrecht
– öffentliches Nachbarrecht, Immissionschutz
– Ausbildungsförderung
– Recht der freien Berufe
– Gewerberecht
– Naturschutzrecht
– Recht der Gefahrenabwehr (Polizeirecht)
– Schwerbehindertenrecht
– Waffenrecht

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